Kosten / Festkostenzuschüsse

Im Rahmen der gesetzlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung haben Versicherte Anspruch auf eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“  Füllungstherapie. Diese beinhaltet alle Arten von Amalgamfüllungen, einfache Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich sowie bei nachgewiesener Amalgamallergie im Seitenzahnbereich.

Wählen Sie als gesetzlich Versicherter eine darüber hinausgehende Versorgung, sind de Mehrkosten dieser Wunschleistungen selbst zu zahlen. In diesem Falle werden die Kosten der „Grundversorgung“ über die Krankenversicherungskarte abgerechnet und Sie erhalten lediglich eine Rechnung über die Mehrkosten.

Eine Liste der gesetzlich festgelegten Festzuschüsse finden Sie hier. (PDF folgt)