Was zahlt die Kasse?

Als zahnerhaltende Maßnahme ist die Parodontalbehandlung grundsätzlich im Leistungskatalog aller Krankenversicherer enthalten. Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten einer Standardbehandlung von Zähnen mit günstiger Prognose übernommen. Die Therapie von Zähnen mit unklarer oder ungünstiger Prognose wird hingegen in aller Regel nicht erstattet – ebenso wenig wie die Anwendung modernster diagnostischer und therapeutischer Techniken. Leitungen wie der Gentest zur Bestimmung der Parodontitiserreger, Laserbehandlung, Knochenaufbau mit Emdogain oder spezielle Operationstechniken sind leider nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskataloges und müssen privat abgerechnet werden. Auch die wichtigen regelmäßigen Nachsorgebehandlungen (Prophylaxesitzungen) werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Einige Krankenkassen haben jedoch Bonusmodelle, bei denen Patienten, die regelmäßig Prophylaxe betreiben, Vergünstigungen bekommen. Eine Nachfrage lohnt sich auf jeden Fall. Bevor mit der Behandlung begonnen wird, reichen wir einen Therapieplan bei der Krankenkasse ein und klären Sie über die Ihnen möglicherweise entstehenden Kosten ausführlich auf.

Private Kassen übernehmen in aller Regel die gesamten Kosten einer Parodontaltherapie.